Paisley
22.06.2001, 23:10
Ich habe neulich mal in unserer Garage gewühlt und fand dabei einen Jahressammelband der Zeitschrift 'Ratgeber für Haus und Familie', Jahrgang 1971. Im Novemberheft fand ich folgenden Artikel:
'DEIN PÄCKCHEN NACH DRÜBEN
In keinem Monat werden so viele Päckchen und Pakete aus privater hand in die DDR verschickt wie im November. Dies ist einesteils ein erfreuliches Zeichen für den nach mehr als zwei Jahrzehnten der Teilung immer noch nicht abgerissenen Kontakt zu den Menschen im anderen Deutschland. Zu einem nicht unerheblichen Teil sind diese Sendung aber auch wohl der materielle Ausdruck unseres schlechten Gewissens, das sich angesichts der Adventskerzen in uns regt. Sagen wir es gleich rundheraus: ein Paket mit Kaffee und Schokolade, und sei es noch so großzügig bemessen, kann niemals ein -ersatz sein für das geschriebene Wort, für das aneinanderdenken, für eine Besuchsreise oder einen gelegentlichen Blumengruß. Unsere freunde und Verwandten in der DDR sind keine Wohltätigkeitsempfänger, und ein dickes Wihnachtspaket ist keine Ablöse für jene innere und briefliche Verbindung, auf die es allein ankommt, wenn der echte Kontakt zu einem lieben Menschen jenseits der Zonengrenze erhalten bleiben soll.
Zu diesen Erwägungen ideeller Art kommen freilich noch die rein technischen Unsicherheiten, die aus den postalischen Bestimmungen der anderen Seite resultieren. Die wichtigsten Fragen sind immer noch: was sollen wir schicken? Was dürfen wir schicken? So viel sei gleich vorweg gesagt: Unser Freund im anderen Teil Deutschlands ist im allgemeinen kein Armenhausinsasse, sondern ein Mensch wie wir, der sich zu Weihnachten über die gleichen Geschenke freuen wird, die wir auch unseren Freunden in der Bundesrepublik zu schenken pflegen.
Schenken wir also, was das Herz uns eingibt - und was die amtlichen Bestimmungen erlauben. Die Auswahl ist größer, als wir zuerst vermuten werden. Man darf Lebensmittel, Textilien, Lederwaren, Kosmetik und Gebrauchsgegenstände schicken, soweit diese den von der DDR bemessenen 'persönlichen Bedarf' nicht überschreiten. Dieser persönliche Bedarf sieht nach den Bestimmungen so aus:
1 kg Fett (Butter, Margarine, Pflanzenfett), 1 kg Fleisch- oder Wurstwaren (nixht in Konservendosen oder Gläsern), 1 kg Nährmittel (Mehl, Reis, teigwaren, Gebäck), Bachzutaten wie Nüsse, Kokosraspeln, Zitronat, Rosinen usw. je 500 g, 250 g Käse, 250 g Milchpulver, 125 g Tee, 50 g Backpulver, Tortenguß, Eipulver, Soßenpulver, je 10 g Gewürze, insgesamt 250 g Puddingpulver, Brühwürfel, Suppen in Beuteln, je 1 kg Honig, Marmelade, zucker, je 250 g Kaffee und Kakao, 300 g schokolade, 50 g Tabakerzeugnisse.
Diese Dinge werden jetzt vor weihnachten angesichts des Stollen- und Plätzchenbackens naturgemäß im Vordergrund stehen, und jede Hausfrau in der DDR wird sich darüber freuen. Trotzdem sollten wir unsere Gaben nicht darauf beschränken, sondern über den Back- und Verzehrbedarf hinaus noch ein persönliches Geschenk mit in unser Päckchen legen. Dabei sind am begehrtesten Kleidungsstücke aus Perlon oder Nylon, die drüben sehr teuer sind, modische Stoffe (nicht mehr als 4 Meter!), echte Lederwaren und Strickgarne aus Naturwolle oder Dralon. Aber auch hierbei gibt es Vorschriften, die peinlich genau beachtet werden müssen, wenn wir uns nicht der Gefahr der Beschlagnahme unseres Paketes aussetzen wollen: Es dürfen je Sendung nur 2 Bekleidungsstücke versendet werden, jedoch nicht beide von gleicher Art. Also nicht zwei Wolljacken oder zwei Damenröcke, sondern beispielsweise eine Jacke und eine Bluse. Zusammengehörige stücke wie Wäschegarnituren, Schuhe, Strümpfe gelten als EIN Bekleidungsstück. Wollen sie ein größeres Stück wie einen Mantel, ein Kostüm oder einen Anzug versenden, so dürfen keine weiteren Textilien in der sendung enthalten sein (Auch keine Zutaten wie Futterstoff oder Nähgarn!). diese Bestimmungen gleten auch für getragene Kleidung.
Daß getragene Textiliten vo zuständigen Gesundheitsamt desinfiziert werden müssen, ist wohl den meisten Absendern von Paketen bekannt. Getragene und neue Kleidung sollten allerdings nicht zusammen verschickt werden. Es empfiehlt sich, bei neuen Kleidungsstücken die Originalverpackung, Markenbezeichnung, Waschanleitung uund dergleichen nicht zu entfernen, dmait der Status der neuheit auch äußerlich dokumentiert wird. Wer desinfizierte Sachen versendet, sollte Lebens- und Genußmittel getrennt verschicken.
Viele Absender von Päckchen in die DDR wissen auch nicht, daß ihre Sendung ausschließlich an EINE Person gerichtet sein darf. Wer sein Paket an die FAMILIE Otto Schulze adressiert, läuft Gefahr, daß es seine Empfänger nie erreicht. Also besser: an Herrn Otto Schulze, an Frau Hildegard Schuze etc. Dabei muß freilich beachtet werden, daß in einem Paket an einen männlichen Empfänger beispielsweise kein für eine Frau bestimmter Gegenstand wie z. B. ein Damenrock oder ein Paar Perlonstrümpfe enthalten sein darf. Man shcickt dann die Sachen besser getrennt in zwei Paketen, allerdings nciht am gleichen Tag, sonst kann es passieren, daß sie als Seriensendung oder Handelsware betrachtet und beschlagnahmt werden. Jeder Bewohner der DDR darf jährlich 12 Geschenksendungen aus der BRD erhalten, ohne Bindung an einen bestimmten Zeitpunkt. Es ist deshalb vielleicht empfehlenswert, seine Pakete gelegentlich an eine Person der Familie zu richten, die im allgemeinen weniger Pakete aus dem Westen bekommt.
Auch Bücher gehören zu den erlaubten Gegenständen, und man sollte wirklich von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, da sie über das rein Materielle hinaus eine geistige Brücke in die Isolierung unserer Freunde und Verwandten schlagen kann. Die Bücher dürfen allerdings keine politischen Themen zum Inhalt haben oder sich mit den abgetrennten Ostgebieten beschäftigen. Auch Kriminalromane und Western sind verpönt.
Die verwirrende vielzahl dieser bestimmungen könnte manchen abschrecken, ein Päckchen in die DDR auf den Weg zu schicken. Aber bei näherem Besehen bleibt wirklich genügend Spielraum, den Menschen im anderen Teil unseres Vaterlandes eine echte freude zu bereiten. Und das nicht nur zu Weihnachten!'
Gruß Paisley
'DEIN PÄCKCHEN NACH DRÜBEN
In keinem Monat werden so viele Päckchen und Pakete aus privater hand in die DDR verschickt wie im November. Dies ist einesteils ein erfreuliches Zeichen für den nach mehr als zwei Jahrzehnten der Teilung immer noch nicht abgerissenen Kontakt zu den Menschen im anderen Deutschland. Zu einem nicht unerheblichen Teil sind diese Sendung aber auch wohl der materielle Ausdruck unseres schlechten Gewissens, das sich angesichts der Adventskerzen in uns regt. Sagen wir es gleich rundheraus: ein Paket mit Kaffee und Schokolade, und sei es noch so großzügig bemessen, kann niemals ein -ersatz sein für das geschriebene Wort, für das aneinanderdenken, für eine Besuchsreise oder einen gelegentlichen Blumengruß. Unsere freunde und Verwandten in der DDR sind keine Wohltätigkeitsempfänger, und ein dickes Wihnachtspaket ist keine Ablöse für jene innere und briefliche Verbindung, auf die es allein ankommt, wenn der echte Kontakt zu einem lieben Menschen jenseits der Zonengrenze erhalten bleiben soll.
Zu diesen Erwägungen ideeller Art kommen freilich noch die rein technischen Unsicherheiten, die aus den postalischen Bestimmungen der anderen Seite resultieren. Die wichtigsten Fragen sind immer noch: was sollen wir schicken? Was dürfen wir schicken? So viel sei gleich vorweg gesagt: Unser Freund im anderen Teil Deutschlands ist im allgemeinen kein Armenhausinsasse, sondern ein Mensch wie wir, der sich zu Weihnachten über die gleichen Geschenke freuen wird, die wir auch unseren Freunden in der Bundesrepublik zu schenken pflegen.
Schenken wir also, was das Herz uns eingibt - und was die amtlichen Bestimmungen erlauben. Die Auswahl ist größer, als wir zuerst vermuten werden. Man darf Lebensmittel, Textilien, Lederwaren, Kosmetik und Gebrauchsgegenstände schicken, soweit diese den von der DDR bemessenen 'persönlichen Bedarf' nicht überschreiten. Dieser persönliche Bedarf sieht nach den Bestimmungen so aus:
1 kg Fett (Butter, Margarine, Pflanzenfett), 1 kg Fleisch- oder Wurstwaren (nixht in Konservendosen oder Gläsern), 1 kg Nährmittel (Mehl, Reis, teigwaren, Gebäck), Bachzutaten wie Nüsse, Kokosraspeln, Zitronat, Rosinen usw. je 500 g, 250 g Käse, 250 g Milchpulver, 125 g Tee, 50 g Backpulver, Tortenguß, Eipulver, Soßenpulver, je 10 g Gewürze, insgesamt 250 g Puddingpulver, Brühwürfel, Suppen in Beuteln, je 1 kg Honig, Marmelade, zucker, je 250 g Kaffee und Kakao, 300 g schokolade, 50 g Tabakerzeugnisse.
Diese Dinge werden jetzt vor weihnachten angesichts des Stollen- und Plätzchenbackens naturgemäß im Vordergrund stehen, und jede Hausfrau in der DDR wird sich darüber freuen. Trotzdem sollten wir unsere Gaben nicht darauf beschränken, sondern über den Back- und Verzehrbedarf hinaus noch ein persönliches Geschenk mit in unser Päckchen legen. Dabei sind am begehrtesten Kleidungsstücke aus Perlon oder Nylon, die drüben sehr teuer sind, modische Stoffe (nicht mehr als 4 Meter!), echte Lederwaren und Strickgarne aus Naturwolle oder Dralon. Aber auch hierbei gibt es Vorschriften, die peinlich genau beachtet werden müssen, wenn wir uns nicht der Gefahr der Beschlagnahme unseres Paketes aussetzen wollen: Es dürfen je Sendung nur 2 Bekleidungsstücke versendet werden, jedoch nicht beide von gleicher Art. Also nicht zwei Wolljacken oder zwei Damenröcke, sondern beispielsweise eine Jacke und eine Bluse. Zusammengehörige stücke wie Wäschegarnituren, Schuhe, Strümpfe gelten als EIN Bekleidungsstück. Wollen sie ein größeres Stück wie einen Mantel, ein Kostüm oder einen Anzug versenden, so dürfen keine weiteren Textilien in der sendung enthalten sein (Auch keine Zutaten wie Futterstoff oder Nähgarn!). diese Bestimmungen gleten auch für getragene Kleidung.
Daß getragene Textiliten vo zuständigen Gesundheitsamt desinfiziert werden müssen, ist wohl den meisten Absendern von Paketen bekannt. Getragene und neue Kleidung sollten allerdings nicht zusammen verschickt werden. Es empfiehlt sich, bei neuen Kleidungsstücken die Originalverpackung, Markenbezeichnung, Waschanleitung uund dergleichen nicht zu entfernen, dmait der Status der neuheit auch äußerlich dokumentiert wird. Wer desinfizierte Sachen versendet, sollte Lebens- und Genußmittel getrennt verschicken.
Viele Absender von Päckchen in die DDR wissen auch nicht, daß ihre Sendung ausschließlich an EINE Person gerichtet sein darf. Wer sein Paket an die FAMILIE Otto Schulze adressiert, läuft Gefahr, daß es seine Empfänger nie erreicht. Also besser: an Herrn Otto Schulze, an Frau Hildegard Schuze etc. Dabei muß freilich beachtet werden, daß in einem Paket an einen männlichen Empfänger beispielsweise kein für eine Frau bestimmter Gegenstand wie z. B. ein Damenrock oder ein Paar Perlonstrümpfe enthalten sein darf. Man shcickt dann die Sachen besser getrennt in zwei Paketen, allerdings nciht am gleichen Tag, sonst kann es passieren, daß sie als Seriensendung oder Handelsware betrachtet und beschlagnahmt werden. Jeder Bewohner der DDR darf jährlich 12 Geschenksendungen aus der BRD erhalten, ohne Bindung an einen bestimmten Zeitpunkt. Es ist deshalb vielleicht empfehlenswert, seine Pakete gelegentlich an eine Person der Familie zu richten, die im allgemeinen weniger Pakete aus dem Westen bekommt.
Auch Bücher gehören zu den erlaubten Gegenständen, und man sollte wirklich von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, da sie über das rein Materielle hinaus eine geistige Brücke in die Isolierung unserer Freunde und Verwandten schlagen kann. Die Bücher dürfen allerdings keine politischen Themen zum Inhalt haben oder sich mit den abgetrennten Ostgebieten beschäftigen. Auch Kriminalromane und Western sind verpönt.
Die verwirrende vielzahl dieser bestimmungen könnte manchen abschrecken, ein Päckchen in die DDR auf den Weg zu schicken. Aber bei näherem Besehen bleibt wirklich genügend Spielraum, den Menschen im anderen Teil unseres Vaterlandes eine echte freude zu bereiten. Und das nicht nur zu Weihnachten!'
Gruß Paisley